Frauen- und Kinderschutzhaus

Frauen- und Kinderschutzhaus

  • Angebotsform: Beratung, Unterstützung/ Begleitung
  • Anmeldung: Anmeldung erforderlich

Frauen- und Kinderschutzhaus

Wir beraten und unterstützen Frauen ab 18 Jahre, die von körperlicher und/ oder seelischer Gewalt in ihrer Beziehung oder Familie betroffen sind, Frauen mit und ohne Kinder (Jungen bis 14 Jahre), Frauen unabhängig ihrer Nationalität, ihres Einkommens und ihrer Religion. Sie können so lange im Frauenhaus wohnen bleiben, wie die Bedrohung anhält und bis ihr Leben nach dem Frauenhausaufenthalt geklärt ist.

Eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Frauen selbständig leben können, sie also in der Lage sind, sich und ihre Kinder zu versorgen. In der Regel schließt das leider Frauen mit akut psychiatrischen Erkrankungen und Suchtproblematiken aus, vor allem dann, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Nicht aufgenommen werden können außerdem Frauen, die rein von Obdachlosigkeit betroffen sind.

Haustiere sind nicht möglich.

Das Leben im Frauenhaus

In unserem Frauen- und Kinderschutzhaus bewohnen die Frauen mit ihren Kindern ein Zimmer und teilen sich mit den anderen Bewohnerinnen Küche, Bad und einen Gemeinschaftsraum. Wir verfügen über 11 Plätze verteilt auf 5 Zimmer. Die Frauen führen hier einen eigenständigen Haushalt, in dem sie sich und ihre Kinder selbst versorgen.

Das Frauen- und Kinderschutzhaus bietet Hilfe, Unterstützung und Beratung:

  • bei der Klärung der augenblicklichen Situation und weiteren Lebensplanung
  • Gespräche mit den Mitarbeiterinnen über das Erlebte
  • bei der Klärung ihrer finanziellen und rechtlichen Situation
  • im Kontakt mit Behörden, Ämtern, Rechtsbeiständen und Ärzten
  • bei Fragen und Problemen, die die Kinder betreffen
  • Vermittlung weitergehender Hilfen anderer sozialer Einrichtungen

Wenn es möglich ist und dadurch kein Sicherheitsrisiko entsteht sollten folgende Dinge mitgebracht werden:

  • Pass/Ausweis, Kinderausweis
  • Bargeld, Kontokarte, Sparbuch
  • Krankenversicherungskarten
  • Leistungsbescheide (Jobcenter, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss)
  • Gehaltsnachweise
  • Rentenversicherungsunterlagen
  • allgemeine Versicherungsunterlagen
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde
  • Unterlagen zum Aufenthaltsstatus
  • Mietvertrag
  • Führerschein
  • Wohnungsschlüssel
  • Zeugnisse (Schul- und Arbeitszeugnisse)
  • Schulsachen für die Kinder
  • Lieblingsspielzeug der Kinder

Die Adressen von Frauenhäusern müssen aus Sicherheitsgründen geheim bleiben. Wollen Sie zu uns kommen, dann rufen Sie unter folgender Telefonnummer an: 06261/84- 2222

Wir vereinbaren dann einen Termin und sollten wir ein Zimmer frei haben, holen wir Sie gerne von einem Treffpunkt ab.

  • Träger: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
  • Telefon: 06261/84-2222
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Famiko

Ansprechpartner
MGH Mosbach 
Anja Siegel
Straße xxxxxx
74821 Mosbach
Tel.: xxxxx
Email_: xxxxxxxx

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